Die Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt. Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.
(v.l. n.r Christine Dietrich, Sebastian Reißig, Anne Höhn, Pfr. Andreas Engert, Christian Greulich, Katja Greulich, Stefan Braun)
Der Pfarrgemeinderat
Gemeinsam mit dem Pfarrer trägt der Pfarrgemeinderat (PGR) die Verantwortung für den Aufbau einer lebendigen Gemeinde. Der Pfarrgemeinderat organisiert die anfallenden Aufgaben in der Pfarrei und soll Ansprechpartner für die Gemeinde sein. Der Pfarrgemeinderat wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 4 Jahre gewählt.
(v.l n.r. Matthias Braun, Pfr. Andreas Engert, Jutta Hahner, Michael Dotzel, Daniela Ochs, Gemref. André Christof, Rosalinde Seuferling,Arno Pohli)